Bitte lesen Sie das folgende Material inklusive der angehängten Präsentation gründlich durch, bevor Sie erstmalig eine Finanzierung am Point of Sale durchführen.
Wurden Sie von unserer Platform aus hier her geleitet, um ihre jährliche Auffrischung zum Thema Legitimation zu absolvieren? Bitte beachten Sie, dass dies eine gesetzliche Auflage ist und Sie verpflichtet sind, wahrheitsgemäß zu antworten (bestätigen Sie die Absolvierung der Schulung erst dann, wenn Sie den Inhalt dieses Artikels gelesen und verstanden haben).
Warum muss der Kunde legitimiert werden?
Grundsätzlich muss jede Bank die Identität Ihrer KundInnen erfassen und überprüfen, um einen Kreditvertrag mit diesen abschließen zu können oder auch ein Konto zu eröffnen, eine Kreditkarte auszustellen, etc. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz (GwG), das Banken dazu verpflichtet, keine Geschäftsbeziehung ohne Identifikation der beteiligten Personen einzugehen.
Was habe ich als Verkäufer/ Händler damit zu tun?
Indem Sie für Ihre KundInnen vor Ort den Kredit beantragen bzw. gemeinsam mit den KundInnen den Antragsprozess und Vertragsabschluss durchlaufen, werden Sie zum "Erfüllungsgehilfen" der Bank und bekommen von der Bank die Aufgabe übertragen, an Stelle der Bank die Legitimation des Kunden durchzuführen. Auf diese Weise ermöglichen Sie Ihren KundInnen, den Kredit direkt vor Ort in Ihrem Laden abzuschließen, ohne sich für die Legitimation an eine andere Anlaufstelle wenden zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Übernahme dieser Aufgabe auch persönlich Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Legitimation tragen. Wenn Sie bestätigen, eine Legitimation/Ausweisprüfung durchgeführt zu haben, dies aber nicht oder nicht wie vorgeschrieben getan haben, verletzen Sie also Ihre Pflichten im Rahmen des GwG, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und erhebliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
Wenn Sie diese Verantwortung nicht tragen möchten, können Sie unsere POS Finanzierungslösung leider nicht benutzen - wir können Ihnen als Alternative allerdings unsere Pay by Link Lösung empfehlen (hier senden Sie ihrem Kunden einen Link zur Finanzierung, den er später zuhause alleine bearbeiten kann - die Legitimation findet hier dann online per Videochat über unseren zertifizierten Legitimationspartner WebID statt, sodass Sie für die Legitimation oder die Unterschrift der Kreditverträge nicht zuständig sind und lediglich abwarten müssen, bis der Kunde den Prozess abgeschlossen hat und die finale Genehmigung der Bank eingetroffen ist).
Was muss ich bei der Legitimation grundlegend beachten?
- Sie müssen sich von Ihren KundInnen einen amtlichen gültigen Lichtbildausweis zeigen lassen und diesen auf Gültigkeit und Plausibilität prüfen (mehr dazu hier). Ausschließlich der Personalausweis (aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat) oder der Reisepass (eines beliebigen anerkannten Staates) werden akzeptiert.
- Ist auf dem Ausweis/Pass keine aktuelle Anschrift erhalten (meist bei Reisepässen der Fall), müssen Sie von Ihrem Kunden zusätzlich einen Nachweis über die aktuelle Anschrift abfragen (bei Deutschen oder EU-Bürgern: Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, oder Datev-Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers oder Schreiben des Gas/Wasser/Strom/Internet-Anbieters, das den vollständigen Namen und die vollständige Adresse enthält; bei Nicht-EU-Bürgern: der Aufenthaltstitel (eAT)).
- Sie müssen den Ausweis (sowie ggf. zusätzlich den Nachweis über die Anschrift) immer abfotografieren/abscannen und an die Bank übermitteln, es reicht leider nicht aus, dass Sie das Dokument gesehen haben (lehnt der Kunde das Anfertigen einer Kopie bzw. eines Fotos ab, kann er leider keine Finanzierung abschließen).
Wie prüfe ich den Ausweis auf Gültigkeit und Plausibilität?
- Das Ablaufdatum auf dem Ausweisdokument muss in der Zukunft liegen. Ist der Ausweis Ihres Kunden/Ihrer Kundin abgelaufen, muss er/sie leider einen neuen beantragen und dann nochmal wiederkommen.
- Das Dokument darf kein vorläufiges Dokument sein (vorläufige Reisepässe o.Ä. werden nicht akzeptiert).
- Das Ausweisdokument darf nicht den Hinweis erhalten, dass es basierend auf den eigenen Angaben des/der Kunden/Kundin erstellt wurde. Dokumente mit diesem Hinweis werden teilweise von Behörden erstellt, wenn Zugezogene bei Ihrer Ankunft keinen amtlichen Ausweis mit sich führen und von den Behörden des Herkunftslandes keine Bestätigung über die gemachten Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.) des/der Zugezogenen erfolgt ist. Diese Dokumente erfüllen nicht die Anforderungen des GwG und können daher leider nicht akzeptiert werden.
- Das Dokument liegt Ihnen im Original vor (keine Kopien order Scans, Kunde muss Ihnen vor Ort im Laden das Original vorlegen).
- Der Kunde ist persönlich vor Ort in Ihrem Laden, und sein Gesicht stimmt mit dem Foto auf dem Lichtbildausweis überein.
- Das Ausweisdokument ist echt und weißt keine Anzeichen einer Fälschung auf (mehr dazu hier).
Woran erkenne ich, ob ein Ausweisdokument echt ist?
1.) Alle Zeichen haben die gleiche Breite und den gleichen Abstand zueinander (sind vereinzelt Zeichen oder Abstände breiter oder schmäler, wurden möglicherweise die Daten des Ausweises manipuliert).
2.) Das Dokument enthält eine Codierzeile in der sogenannten OCR-B Schrift (international einheitlich festgelegt, jeder Reisepass und jeder Personalausweis enthält eine Zeile dieser Schriftart mit bestimmten Daten). Die Codierzeile beginnt entweder mit einem P (für Pass) oder ID (für nationaler Ausweis), gefolgt von einem Ländercode (z.B. D für Deutschland). Darauf folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der Name und Vorname, die Ausweis/Dokumenten-Nummer und eine Prüfziffer, stets getrennt durch <<<<. Ob es sich wirklich um OCR-B Schrift handelt, erkennen Sie vor allem an den Ziffern 3, 4 und 7:
3.) Drehen Sie den Ausweis im Licht hin und her und beobachten Sie, ob Sie Bewegungen oder Hologramme bemerken. EU-Ausweise sind nie einfache Karten sondern enthalten i.d.R. mindestens ein Sicherheitsmerkmal, das bei Bewegung im Licht sichtbar wird. Bei deutschen Personalausweisen erscheint z.B. ein Hologram des Bundesadlers und ein holographisches Abbild des Fotos. Wenn Sie keinerlei Hologramme bemerken, ist dies ein Hinweis auf eine Fälschung.
4.) Grundsätzlich leuchtet kein Ausweisdokument (weder Reisepass noch Personalausweis, egal welchen Landes) einfarbig, wenn Sie es unter UV Licht halten (immer mehrfarbig mit verschiedenen klar erkenntlichen Sicherheitsmerkmalen). Ein unter UV Licht einfarbig erscheinendes Dokument ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fälschung.